Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungn („AGB“) finden Verwendung bei Aufträgen für Drohnen- und Luftaufnahmen (Fotografien, Videos, Sonstiges) und Bearbeitung.
Vorrang vor der Vertragserfüllung hat immer die Sicherheit aller beteiligten Personen, die Sicherheit des Luftraums, sowie die Sicherheit des eingesetzten Geräts. Die Entscheidungskompetenz hierüber hat ausschließlich der vor Ort befindliche Pilot und/oder die zuständigen Behörden.
Genehmigungen & Zusammenarbeit
Sorge für die Aufstiegsgenehmigungen für das jeweilige Bundesland und/oder die jeweilige Stadt oder Gemeinde trägt der Fotograf. Dies ist für den Auftraggeber im Allgemeinen kostenlos. Werden Sondergenehmigungen (für z.B. Flüge in Naturschutzgebieten, Nachtaufnahmen, Aufnahmen über Fernstraßen oder Wasserwegen, über Drehorten von dritten Parteien o.ä.) benötigt, verpflichtet sich der Auftraggeber mit uns und den Behörden zusammenzuarbeiten und eventuell anfallende Kosten für Drehgenehmigungen, bzw. Sondernutzungen, ohne Zusatzkosten, zu tragen.
Ausfallkosten
Unsere Drohnen können bei Schlechtwetterereignissen wie Regen, Schneefall, Gewitter, Hagel, Graupel und stark böigem Wind nicht oder nur mit Einschränkungen aufsteigen. Nach Rücksprache bieten wir Ihnen in diesem Fall nach Möglichkeit einen Ersatztermin bzw. erneuten Auftrag an. Eventuelle Zusatzkosten für Anfahrt, Sondergenehmigungen usw. werden erneut in Rechnung gestellt. Stellt sich vor Ort heraus das der Auftraggeber falsche oder ungenaue Angaben gemacht hat, welche die Aufnahmen beeinträchtigen, verhindern oder unmöglich machen, so geht das zu seinen Lasten.
Unerlaubte Nutzung einer Drohne
Rechtsgrundlage für dies Nutzung unserer Drohnen stellt die aktuell jeweils gültige Drohnenverodnung dar.
In der Regel verboten ist u.a. die Nutzung über: Justizvollzugsanstalten, Flughäfen und -plätzen, Anlagen zur Energiegewinnung, Militärischen Anlagen und Unglücksorten. Ebenso verboten ist der Einsatz über Menschenmengen, über viel befahrenen Straßen und zu Spionagewecken. Die Fluggeräte dürfen nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang betrieben werden und müssen in Sichtweite des Piloten geflogen werden.
Einen Überlick finden Sie auch hier.
In unklaren Fällen behalten wir uns das Recht vor, von einem Drohnenaufstieg abzusehen.
Markenrecht, Schutz Dritter & Haftung
Der Auftraggeber versichert dass durch seinen Auftrag, die Durchführung und die eventuelle Veröffentlichung, keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte der Pilot während der Durchführung des Auftrags Kenntnis erlangen das der Auftrag gegen Recht und Gesetz verstößt, kann er den Auftrag umgehend zu Lasten des Auftraggebers abbrechen und das Bildmaterial einbehalten und vernichten. Der Auftraggeber erklärt sich bereit uns gegen eventuelle Schadensersatzansprüche Dritter frei zu stellen.
Preise, Zahlung & Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt grundsätzlich das uneingeschränkte Nutzungsrecht, sowohl medienbezogene und/oder auflagenbezogen, auch zur mehrmaligen Verwendung. Veränderungen des Bildmaterials durch Schnitt, Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
Alle unserer Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Das Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungserhalt und ist ohne Abzüge zu entrichten. Wir behalten uns das Recht vor Teile des erstellten Materials für eigene Werbezwecke zu nutzen.
Bei unbekanntem Fluggebiet wird unter Umständen eine Vorbesprechung und Objektbesichtigung notwendig. Diese ist mit 69,-€ zzgl. gesetzl. MwSt. pro Stunde zu vergüten.
Fahrtkosten betragen 0,80€ je angefangenem km zzgl. gesetzl. MwSt.
Haftung
Alle unsere Flüge sind durch eine gewerbliche Luftfahrthaftpflichtversicherung abgesichert. Wir haften lediglich für grob fahrlässige oder vorsätzlich verursachte Schäden innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Rücktritt
Der Auftraggeber kann jederzeit von seinem Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt ab verbindlicher Auftragserteilung bis eine Woche vor Durchführung sind 25% zu zahlen. Ab eine Woche vor Durchführung bis drei Tage 50%. Ab drei Tage bis 24 Stunden 75%. Ab 24 Stunden 100%. Treten wir von einem Auftrag zurück können keine Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden.
Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist Traunstein.