Inhaber:
Christoph Losbichler
Fotograf (HWK)
Ludwigstraße 27
D-83278 Traunstein
Bezeichnung: Stadler Fotografie

USt-IdNr.: DE279320212
Rechtsform: Einzelunternehmen

Bankverbindung:
Kreissparkasse Traunstein
IBAN: DE25 7105 2050 0000 0073 10
BIC: BYLADEM1TST
BLZ: 710 520 50
Kontonummer.: 73 10

Kontakt:
Telefon: +49 (0)861-60360
E-Mail: info@stadler-fotografie.de
Montag – Freitag: 8.30-12.30 & 14.00-17.30 Uhr
Samstag: 8.30 – 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. Bei Onlinebuchung gelten die AGB als angenommen, wenn diese mittels Checkbox akzeptiert wurden.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Auftragsproduktionen

1. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

2. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

II.1 Auftragsproduktionen für Geschäftskunden:

1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. 
2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

II.2 Auftragsproduktionen für Privatkunden:

1. Die im Vertrag oder Vorgespräch vereinbarten Preise und Honorare sind bindend. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. 

III. Überlassenes Bildmaterial

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.

2. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge, Konzeptionen oder Retuschearbeiten, welche die standarmäßige Retusche übersteigt, sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

3. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Eine Veröffentlichung vor vollständiger Bezahlung der Nutzungsrechte ist unzulässig.

III.1 Bildmaterial für Geschäftskunden
1. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. Eine Veröffentlichung vor vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars ist unzulässig.
2. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III.2 Bildmaterial für Privatkunden

1. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nur digitale Vorschaufotos, welche mit einem Wasserzeichen versehen sind, zur Voransicht und Bildauswahl. Vollauflösende Digitalfotos ohne Wasserzeichen zur freien Verwendung sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. Die Preise dafür sind der jweils gültigen Preisliste zu entnehmen und gelteninklusive der derzeit gültigen Mehwertsteuer.

IV. Nutzungsrechte

IV.1 Bildmaterial für Geschäftskunden
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich das uneingeschränkte Nutzungsrecht, sowohl medienbezogene und/oder auflagenbezogen, auch zur mehrmaligen Verwendung.

IV.2 Bildmaterial für Privatkunden

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur die Fotografischen Leistungen, welche im Vertrag oder im Vorgespräch festgehalten sind. Digitale Fotos, bzw. das Bildrecht / Copyright sind grundsätzlich nicht im Aufnahmehonorar enthalten und sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind (siehe §III Abs.1). Digitale Fotos ohne Wasserzeichen und mit uneingeschränkten Bildrecht / Copyright gehören somit ausdrücklich nicht zum Umfang der Fotoserien (soweit nicht anders vereinbart).


2. Jede über Ziffer VI.1.1 bzw. IV.2.1 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken.
– jegliche Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials.
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (bekannt und noch unbekannt; z.B. magnetische, optische, oder elektronische Trägermedien wie CD, DVD, USB-Sticks, Festplatten, etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials AGB dient.
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD, DVD, USB-Stick, oder ähnlichen Datenträgern.
3. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
4. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks.

V. Honorare

1. Das Honorar ist spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

V.1 Honorarvereinbarung Geschäftskunden

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste und orientiert sich an der Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Fahrtkosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V.1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. 
6. Fahrtkosten werden mit 0,80€ pro angefangene Kilometer verrechnet. Die Fahrtkosten verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

V.2 Honorarvereinbarung Privatkunden
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Kosten für erforderliche Requisiten, Fahrtkosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden (soweit nicht anders vereinbart).
3. Fahrtkosten werden mit 0,95€ pro angefangene Kilometer verrechnet. Die Fahrtkosten verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 

VI. Stornierung und Ausfallhonorar
1. Bei Absage des Fototermins 
– bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gesamtsumme fällig.
– bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 75% der vereinbarten Gesamtsumme fällig.
– zwischen 13 Tagen vor dem vereinbarten Termin und 0 Tagen wird eine Stornogebühr in Höhe der gesamten vereinbarten Auftragssumme fällig. 

VII. Rückgabe des Bildmaterials
1. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben bzw. zu löschen.

VIII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. 

IX. Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen. 

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